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BAUMSCHUTZ IN NEUBURG- für ein gesundes Klima unserer Stadt -Bäume
sind unersetzbar. Sie machen eine Stadt
Sicher kennen auch Sie das Gefühl: Nach einem ausgedehnten Waldspaziergang fühlt man sich wie neu geboren! Jahr für Jahr wird in Deutschland Grünland verbaut und der Anteil an Naturlandschaften drastisch reduziert, für Straßen, Industrie und Wohngebiete. Und auch der Umgang mit Bäumen in unserer direkten Umgebung, in Gärten, auf Plätzen ist oft alles andere als schonend. Allzu schnell steht ein Baum im Weg, wird zum Ärgernis, Störenfried und Haftungsrisiko. Natürliche Vorgänge, wie das Herabfallen von Laub im Herbst, werden als lästig empfunden. Die Fällung des Baumes ist dann sehr schnell die "einfachste" Lösung des Problems, denn ein Baum kann sich nicht wehren.
Wussten Sie, dass eine 100 Jahre alte Buche mit einer Höhe vom 25 m und einer Kronenbreite von 14 m 1,712 kg Sauerstoff in der Stunde produziert? – Das ist hochgerechnet der Jahresbedarf an Sauerstoff für 10 Menschen. Um einen solchen Baum hinsichtlich seiner Sauerstoffleistung zu ersetzten, müssten 5.400 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 0,5 m3 gepflanzt werden! Inhalt der BaumschutzverordnungDie Stadt Neuburg hat zum Schutz der Bäume eine Baumschutzordnung erlassen. Ziel ist es wertvollen, alten Baumbestand zu schützen. Dazu werden die Eigentumsrechte an einem Baum bewusst zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt. Die Baumschutzverordnung will
Daher ist es im Stadtgebiet der Stadt Neuburg an der Donau grundsätzlich verboten,
Ein weiterer Bestandteil der Verordnung sind Maßnahmen, die zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Bäumen dienen. Hierzu kann der Eigentümer verpflichtet werden. Letztlich liegt es auch im Interesse des Einzelnen, die Bäume auf dem Grundstück, die ja auch immer ein Stück Lebensqualität bedeuten, vital zu erhalten. Wer gegen die Baumschutzverordnung der Stadt Neuburg verstößt kann mit einer Geldbuße bestraft werden! Welche Bäume sind geschützt?
Welche Bäume von der Schutzverordnung ausgenommen?
Können dennoch Bäume gefällt werden?Bei zwingenden Gründen kann die Stadt Neuburg an der Donau auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Entfernen eines geschützten Baums erteilen. Solche Gründe liegen vor, wenn
Die Stadt Neuburg kann die Genehmigung unter der Auflage erteilen, dass angemessene Ersatzpflanzungen innerhalb einer festgelegten Frist angelegt werden. Dabei können Mindestgröße, Anzahl und Pflanzenart festgeschrieben werden. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Rat und HilfeKostenlose Auskunft und fachlichen Rat auch vor Ort erteilen: Christian
Smyczek (Tel.: 08431/55-3 34) Hier sind auch Adressen von qualifizierten Firmen erhältlich. |
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